Zugangsvoraussetzungen
Alle Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss oder einer anderen erfolgreich abgeschlossenen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung können sich für die Pflegeausbildung bewerben.
Schülerinnen und Schüler mit einem 9-jährigen Hauptschulabschluss können nach einer Pflegehelfer- bzw. Pflegeassistenzausbildung eine Pflegeausbildung beginnen. Bei diesem Weg kann der Auszubildende bzw. die Auszubildende eine Verkürzung der Ausbildungszeit um ein Drittel beantragen.
Anstelle der Pflegehelfer- oder Pflegeassistenzausbildung eröffnet auch die Kombination aus Hauptschulabschluss und einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von 2 Jahren den Zugang zur Pflegeausbildung.