Förderung eines Wechsels in die Pflege

Die Förderung einer Umschulung zur „Pflegefachfrau“, zum „Pflegefachmann“ oder zur „Pflegefachperson“ setzt u.a. voraus, dass diese notwendig ist, um dich bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern oder um eine drohende Arbeitslosigkeit zu vermeiden.

Eine Förderung kann auch erfolgen, wenn du über keinen Berufsabschluss verfügst oder deinen erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr wirst ausüben können, weil du zu lange nicht mehr in diesem Beruf tätig warst.

Eine Förderung ist für Arbeitslose und Beschäftigte möglich.

Du erhältst während der Umschulung wie alle anderen Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung. Diese Ausbildungsvergütung wird nur zum Teil auf dein Arbeitslosengeld angerechnet. Du stellst dich mit einer Umschulung in der Pflege finanziell also deutlich besser.
Die zuständigen Agenturen für Arbeit oder Jobcenter bieten eine Beratung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen an. Lass dich dort beraten. Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten findest du zudem hier.
 

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