Förderung einer Weiterbildung zur Pflegefachkraft

Du arbeitest bereits als Hilfs- oder Assistenzkraft in der Pflege und möchtest dich gerne zur Fachkraft weiterbilden?

Auch diese Weiterbildung kann gefördert werden, wenn du als angelernte Pflegehilfskraft arbeitest oder deine Ausbildung in der Pflegehilfe bzw.beziehungsweise Pflegeassistenz keine zwei Jahre gedauert hat. Dabei kann deine abgeschlossene Pflegehilfe- bzw.beziehungsweise Pflegeassistenzausbildung die Dauer der Fachkraftausbildung verkürzen.

Du schließt zusätzlich zu deinem Arbeitsvertrag einen Ausbildungsvertrag mit deinem Arbeitgeber ab. Dein Arbeitsvertrag als Pflegehilfskraft bleibt weiterhin bestehen, nur die Pflicht zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung wird aufgehoben. Du erhältst also weiterhin dein bisheriges Gehalt. Kosten für den Besuch der Pflegeschule entstehen dir nicht.

Zu seiner finanziellen Entlastung kann dein Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur einen Arbeitsentgeltzuschuss beantragen. Dieser deckt zumindest teilweise die Differenz zwischen deinem weitergezahlten Gehalt, für das du während der Ausbildung keine Arbeitsleistung erbringst, und der Ausbildungsvergütung, die ihm aus einem Fonds finanziert wird.
Die zuständigen Agenturen für Arbeit oder Jobcenter bieten eine Beratung für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen an. Lass dich dort beraten. Informationen zu verschiedenen Fördermöglichkeiten findest du zudem hier.
 

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