Was bedeutet "generalistsche" Pflegeausbildung?
Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die drei bisherigen Pflegefachberufe „Altenpfleger/in“, „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ und „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ in einem Beruf „Pflegefachmann/Pflegefachfrau“ zusammengeführt. Die neue generalistische, d.h. allgemeine Pflegeausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen dir im Berufsleben alle Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses in der EU kannst du nach deiner Ausbildung in jedem Mitgliedsstaat der EU als Pflegefachkraft arbeiten.
Weitere Infos zu den Ausbildungsinhalten findest du hier