Umschulung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
Eine Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz kann auch im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung ("Umschulung") erfolgen.
Eine Umschulung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann kann neue berufliche Perspektiven eröffnen. Viele Menschen entdecken gerade erst in der mittleren Lebensphase das besondere Interesse an einem Beruf in der Pflege. Die Pflege bietet aufgrund des demografischen Wandels ein interessantes und zukunftssicheres Beschäftigungsfeld.
Im Rahmen der Umschulung durchlaufen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine reguläre Pflegeausbildung.
Die Umschulung (= Ausbildung) zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann gliedert sich in einen schulischen und einen betrieblichen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht findet an einer Pflegeschule statt, die im Falle der Umschulung zur Durchführung von Maßnahmen der Arbeitsförderung zugelassen sein muss. Dort wird der Bildungsgutschein eingelöst. Der betriebliche Teil findet in einem Krankenhaus, einer stationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst statt, mit dem Sie einen Ausbildungsvertrag schließen. Betrieb und Schule müssen miteinander kooperieren.
Sie erhalten während der Ausbildung eine Ausbildungsvergütung, die zu einem großen Teil auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Gut zu wissen: Ausbildungen nach dem Pflegeberufegesetz können dauerhaft dreijährig gefördert werden.
Liegen die Fördervoraussetzungen für eine Umschulung vor, können die Agenturen für Arbeit oder Jobcenter Bildungsgutscheine für den zuvor individuell festgestellten Bildungsbedarf aushändigen. Der Bildungsgutschein, der das Bildungsziel „Pflegefachfrau“/ „Pflegefachmann“ ausweist, garantiert die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Fortzahlung des Arbeitslosengeldes.