Pflegestudium

Neben der beruflichen Pflegeausbildung gibt es die Möglichkeit eines Pflegestudiums an Hochschulen. Dieses Pflegestudium eröffnet neue Karrieremöglichkeiten sowie Aufstiegschancen und befähigt unmittelbar zur Pflege von Menschen aller Altersstufen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik. Für das Studium erhältst Du eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Inhalte
Das Studium vermittelt neben den Inhalten der beruflichen Ausbildung unter anderem Kompetenzen zur Steuerung und Gestaltung hochkomplexer Pflegeprozesse, zur Erschließung der neuesten pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und für eine kritisch reflexive Auseinandersetzung mit theoretischem wie praktischem Pflegewissen. Auch die Fähigkeit zur Mitwirkung an der Qualitätsentwicklung gehört dazu.
Das Studium dauert mindestens drei Jahre und umfasst theoretische und praktische Lehrveranstaltungen an der Hochschule im Umfang von mindestens 2.100 Stunden und Praxiseinsätze im Umfang von mindestens 2.300 Stunden in Einrichtungen der ambulanten und stationären Akut- und Langzeitpflege und anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung. Das Studium ist durchgängig generalistisch gestaltet.
Ab 2025 werden im Pflegestudium erweiterte Kompetenzen für die selbstständige Ausübung von Heilkunde vermittelt. Hierbei geht es um Pflege- und Therapieprozesse bei Menschen in diabetischer Stoffwechsellage sowie bei Menschen mit chronischen Wunden oder Demenz.

Zugang
Die Zugangsvoraussetzungen zum Pflegestudium bestimmen sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang. Hier gibt es neben dem Abitur noch viele andere Wege, die den Zugang zum Studium eröffnen.
Gleichwertige Leistungen können auf das Pflegestudium angerechnet werden. Eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Pflegeausbildung soll das Pflegestudium um die Hälfte verkürzen.

Abschluss
Das Studium schließt mit der Verleihung des akademischen Grades durch die Hochschule ab. Die staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung ist dabei Bestandteil der hochschulischen Prüfung. Die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“ wird in Verbindung mit dem akademischen Grad geführt. Auch eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung („Pflegefachperson“) ist möglich.

 

Übersicht der Studiengänge

An immer mehr Hochschulen wird ein primärqualifizierender Studiengang nach dem Pflegeberufegesetz angeboten.

Eine Übersicht über die verschiedenen Pflegestudiengänge finden Sie hier.