Rahmenpläne für die Pflegeausbildungen
Rahmenpläne
Mit dem Rahmenlehrplan und dem Rahmenausbildungsplan durch die Fachkommission nach dem Pflegeberufegesetz stehen bundeseinheitliche Rahmenpläne für die beruflichen Pflegeausbildungen zur Verfügung. Sie haben empfehlende Wirkung und können von den Ländern zur Entwicklung ihrer Lehrpläne und von den Trägern der praktischen Ausbildung für ihre Ausbildungspläne herangezogen werden.
Die Rahmenpläne finden Siehier
Aktualisierung der Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung
Die Rahmenpläne für die Pflegeausbildung werden kontinuierlich, mindestens alle fünf Jahre, durch die Fachkommission nach § 53 PflBG auf ihre Aktualität überprüft und gegebenenfalls angepasst. Mit der ersten Aktualisierung im November 2023 wurden die Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung angepasst. Die aktualisierten Rahmenausbildungspläne lösen die bisherigen Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung in der Fassung vom 1. August 2019 ab. Der bisherige Begründungsrahmen sowie der Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht, jeweils in der Fassung vom 1. August 2019, gelten weiterhin fort.
Die aktualisierten Rahmenausbildungspläne finden Siehier
Geschäftsstelle der Fachkommission
Die Fachkommission wird in ihrer Arbeit durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Diese ist im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) angesiedelt. Sie leistet die inhaltliche und wissenschaftliche Zuarbeit für die Fachkommission und unterstützt diese administrativ.
Hier geht es zur Homepage des BIBBs zu den Pflegeberufen:
www.bibb.de/pflegeberufe