Kooperationen in der Pflegeausbildung

Die neue Pflegeausbildung erfordert das Zusammenspiel von Krankenhäusern, ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, Pflegeschulen und weiteren an der Pflegeausbildung beteiligten Einrichtungen. Deren organisatorische, inhaltliche und pädagogische Zusammenarbeit auf Grundlage von Kooperationsverträgen ist entscheidend für das Gelingen und die Qualität der Ausbildung. Ein gemeinsames Verständnis von Ausbildung, die Kommunikation untereinander, regelmäßige Praxisanleitung, einheitliche Standards zur Sicherung der Ausbildungsqualität und die Refinanzierung der Ausbildungskosten an den weiteren Einsatzorten werden miteinander vereinbart. Kooperationsverträge bedürfen der Schriftform. Das Nähere regeln die Länder.

Zur konkreten Gestaltung von Kooperationsverträgen erhalten Sie hier weitere Informationen des Bundesinstituts für Berufsbildung.

Für eine erfolgreiche Gestaltung von Lernortkooperationen können folgende Schritte hilfreich sein:

  • Die Pflegeeinrichtung hat die für sie wichtigen Elemente identifiziert, die in Kooperationsverträgen geregelt werden sollen.
  • Kriterien für die Auswahl von Kooperationspartnern sind entwickelt und festgelegt.
  • Es gibt eine Liste der möglichen Kooperationspartner in der Region.
  • Es wurden mit allen in Frage kommenden Kooperationspartnern Gespräche über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit geführt.
  • Es wurden die Pflegeeinrichtungen ausgewählt, mit denen man bei der Ausbildung zusammenarbeiten möchte.
  • Ein Kooperationsvertrag mit mindestens einer Pflegeschule wurde abgeschlossen.
  • Es gibt ein Verfahren, in dem geklärt ist, wann und wie Auszubildende ihren Vertiefungseinsatz oder ihren Ausbildungsabschluss verändern können und welche Auswirkungen das für den Träger der Ausbildung hat.
  • Kooperationsverträge mit den weiteren an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen wurden abgeschlossen, die u.a. die Praxisanleitung und die Übernahme des Ausbildungsplans sicherstellen.
  • Ein gemeinsames Ausbildungsverständnis zur Durchführung der Ausbildung wurde entwickelt und abgestimmt.
  • Kommunikations- und Informationsstrukturen sowie -regeln wurden vereinbart und umgesetzt.
  • Eine Verständigung über einheitliche Prozesse und Dokumentationen (z.B. Vordrucke) wurde erzielt.
  • Es wird eine Austausch- und Informationsplattform für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter genutzt.
  • Die Regeln des Datenschutzes werden beim Informationsaustausch beachtet.
  • Alle Kooperationspartner verzichten auf aktive Abwerbung.

Im Ausbildungsverbund findet eine auf Dauer ausgerichtete Lernortkooperation statt. Ziel dabei ist es, in einem festen Verbund eine qualitativ hochwertige Ausbildung sicherzustellen und insbesondere kleineren Einrichtungen die Möglichkeit zu eröffnen, Ausbildungsplätze anzubieten. Im Ausbildungsverbund treten alle an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen einem einheitlichen Kooperationsvertrag bei.