Voraussetzungen

Für den Beginn einer Ausbildung müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllt sein. Darüber hinaus kann eine Selbsteinschätzung dabei helfen herauszufinden, ob die Ausbildung und die spätere Tätigkeit zu den eigenen Interessen und Vorstellungen passen.

Für den Zugang zur Ausbildung bestehen verschiedene Möglichkeiten.

Formale Schulbildung
Mit einem Hauptschulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Schulabschluss ist der direkte Einstieg in die Ausbildung möglich.

Eine erfolgreich abgeschlossene andere Berufsausbildung kann ebenfalls den Zugang zur Ausbildung ermöglichen.

Zugang auch ohne Schulabschluss
Auch ohne formalen Schulabschluss kann die Ausbildung aufgenommen werden. Voraussetzung ist eine positive und sachlich begründete Prognose der Pflegeschule. Darin wird bestätigt, dass die Ausbildung voraussichtlich erfolgreich absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden werden kann.

Der Pflegeberuf zeichnet sich durch Arbeit eng am Menschen aus. Daher kann der Beruf nur durch Personen ausgeübt werden, die über ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung verfügen und sich keines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt. In der Regel verlangen ausbildende Einrichtungen vor Beginn der Ausbildung ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein amtliches Führungszeugnis.

Für das Gesundheitszeugnis prüft eine Arbeitsmedizinerin oder ein Arbeitsmediziner, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen oder ob z. B. aufgrund einer Suchtproblematik die Berufsfähigkeit ausgeschlossen ist. 

Bewerberinnen und Bewerber für die Pflegeausbildung müssen zudem über ausreichende mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse verfügen, um dem Unterricht und der praktischen Anleitung folgen, in der Pflege kommunizieren und die erforderliche Dokumentation führen zu können. Für die Zulassung zum Beruf nach Abschluss der Ausbildung dient das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen als Orientierung. 

Ob die Ausbildung und die spätere Tätigkeit als Pflegefachassistenzperson zu den eigenen Interessen und Fähigkeiten passen, lässt sich anhand verschiedener Fragen einschätzen. Die folgenden Fragen können bei der persönlichen Einschätzung unterstützen:

  • Freude am Umgang mit Menschen verschiedenen Alters?
  • Interesse an pflegerischen, medizinischen und sozialen Aufgaben?
  • Bereitschaft, Menschen in hilfsbedürftigen Situationen zu pflegen und zu betreuen?
  • Bereitschaft zum körpernahen Umgang mit kranken und pflegebedürftigen Menschen?
  • Bereitschaft, auch Verwaltungs- und Schreibarbeiten zur Planung und Dokumentation zu übernehmen?
  • Eigenverantwortliches Arbeiten und Teamfähigkeit?

Aufbau der Ausbildung

Aufbau der Ausbildung
Die Ausbildung verbindet Theorie und Praxis und umfasst:

  • mindestens 1.050 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht an einer Pflegeschule sowie
  • mindestens 1.280 Stunden praktische Ausbildung in verschiedenen Bereichen der Pflege (Krankenhaus, stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste).

Der Träger der praktischen Ausbildung schließt mit der bzw. dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag. Dieser muss unter anderem enthalten:

  • das Berufsziel der Ausbildung ("Pflegefachassistentin", "Pflegefachassistent" bzw. "Pflegefachassistenzperson"),
  • den Beginn und die Dauer der Ausbildung,
  • den Ausbildungsplan mit der inhaltlichen und zeitlichen Gliederung der praktischen Ausbildung,
  • die Dauer der regelmäßigen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit,
  • die Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung und eventuell zu erstattende Weiterbildungskosten,
  • die Dauer der Probezeit,
  • die Dauer des Urlaubs und
  • die Voraussetzungen der Kündigung des Ausbildungsvertrages.

Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeit 18 Monate. In Teilzeit kann sie auf bis zu 36 Monate verlängert werden.

Verkürzung der Pflegefachassistenzausbildung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt werden (§ 11 PflFAssG). Eine Verkürzung um bis zu einem Drittel der Ausbildungsdauer ist nach § 11 Absatz 1 PflFAssG möglich, wenn zum Beispiel:

  • bereits eine andere Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung angerechnet werden können, soweit sie gleichwertig sind,
  • mindestens 18 Monate Berufserfahrung in der Pflege (Vollzeit oder entsprechend in Teilzeit) vorhanden sind und diese nicht länger als 36 Monate zurückliegt, oder
  • bereits erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen eines Kompetenzfeststellungsverfahrens anerkannt werden.

Eine weitergehende Verkürzung auf einen rein schulischen Vorbereitungskurs im Umfang von 320 Stunden ist unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 2 PflFAssG möglich. Dafür erforderlich ist

  • eine positive und sachlich begründete Prognose der Pflegeschule und
  • entweder eine generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG), die erst nach mindestens der Hälfte der Ausbildungszeit beendet wurde, wenn diese bei Antragstellung nicht länger als 36 Monate zurückliegt,
  • oder eine mindestens 36 Monate dauernde Berufserfahrung in der Pflege (Vollzeit oder entsprechend in Teilzeit), wenn diese bei Antragstellung nicht länger als 36 Monate zurückliegt.

Eine vollständige Anrechnung der praktischen Ausbildung sowie des theoretischen und praktischen Unterrichts mit der Folge, dass nur noch die staatliche Abschlussprüfung zu absolvieren ist, ist unter den Voraussetzungen des § 11 Abs. 3 PflFAssG möglich. Dafür müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine generalistische Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) wurde ohne Abschluss beendet,
  • bei der Zwischenprüfung nach § 6 Abs. 5 PflBG wurde festgestellt, dass das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet war, und
  • die Zwischenprüfung liegt bei Antragstellung nicht länger als 36 Monate zurück.

Ob eine Verkürzung der Ausbildung möglich ist, wird auf Antrag der auszubildenden Person jeweils im Einzelfall geprüft.

Mehr Informationen gibt es beim Beratungsteam Pflegeausbildung.

Beratungsteam Pflegeausbildung

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