Die Ausbildungsvergütung

Für Auszubildende ist die Ausbildung kostenlos. Ein Schulgeld muss nicht gezahlt werden. Lehr- und Lernmittel sowie die für die praktische Ausbildung und die staatliche Prüfung erforderlichen Ausbildungsmittel werden ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt.

Auszubildende erhalten für die gesamte Dauer der Ausbildung eine angemessene Ausbildungsvergütung. Diese wird vom Träger der praktischen Ausbildung gezahlt. Der Ausbildungsvertrag muss Angaben über die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung enthalten.

Die Höhe der Ausbildungsvergütung kann je nach Träger der praktischen Ausbildung und geltendem Tarifvertrag unterschiedlich ausfallen.