Einkommen in der Altenpflege

Je nachdem, in welchem Arbeitsgebiet und bei welchem Träger der Einsatz der Altenpflegerin beziehungsweise des Altenpflegers erfolgt, gibt es Unterschiede beim Einkommen. Für diejenigen, die im öffentlichen Dienst (Gemeinden) arbeiten, errechnet sich der Verdienst nach dem TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). Kirchliche Träger vergüten nach den AVR  (Arbeitsvertragsrichtlinien). Private Träger haben häufig einen eigenen Haustarif oder vereinbaren das Gehalt mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frei.

Mit zunehmender Berufserfahrung erhöht sich in der Regel auch das Gehalt. Gegenwärtig beträgt das monatliche Bruttogehalt nach der Entgeltgruppe E 7a TVöD B (Pflege- u. Betreuungseinrichtungen) 2.337 EUR (Berufseinsteiger/innen) bis 3.144 EUR (Erfahrungsstufe 6 – nach 15 Berufsjahren).

Hinzu kommen je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag Schicht- und Wochenendzulagen. Die Verdienstmöglichkeiten können außerdem durch entsprechende Weiterqualifizierungen, zum Beispiel als Wohnbereichsleitung, gesteigert werden.

 

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