Die Pflegeausbildung

Die generalistische Pflegeausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Sie besteht aus Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen. Dabei erfolgt der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim Träger der praktischen Ausbildung, also dem Ausbildungsbetrieb, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag schließt. Im Rahmen der praktischen Ausbildung finden Einsätze in allen Versorgungsbereichen statt, also im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Pflegediensten. Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung kostenlos. Das Schulgeld wird überall abgeschafft. Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Die generalistische Ausbildung eröffnet verschiedene Tätigkeitsfelder der Pflege – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege. Pflegekräfte können damit ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anpassen.

Neu sind zudem die im Pflegeberufegesetz festgelegten Vorbehaltsaufgaben, die Qualitätsstandards in der Pflege erhöhen, da ausschließlich Pflegefachkräfte den Pflegebedarf und Pflegeprozess bestimmen, organisieren und gestalten. Die neue Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Auszubildende, die in der Kinder- oder Altenpflege tätig sein wollen und einen entsprechenden Vertiefungseinsatz vereinbart haben, haben ein Wahlrecht: Ist im Ausbildungsvertrag ein Vertiefungseinsatz in der pädiatrischen Versorgung vereinbart, kann für das letzte Ausbildungsdrittel ein gesonderter Abschluss „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in“ gewählt werden. Entsprechendes gilt, wenn ein Vertiefungseinsatz in der stationären Langzeitpflege oder der ambulanten Akut- und Langzeitpflege mit Ausrichtung auf die Langzeitpflege vereinbart ist. Dann kann für das letzte Ausbildungsdrittel ein Berufsabschluss „Altenpfleger/-in“ gewählt werden. Das Wahlrecht steht ausschließlich der oder dem Auszubildenden zu. Es soll vier Monate und kann frühestens sechs Monate vor Beginn des letzten Ausbildungsdrittels ausgeübt werden. Bis dahin hat die oder der Auszubildende alle maßgeblichen Einsatzbereiche bereits einmal kennengelernt.